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Ab Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten nach § 341 SGB V die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis und soll dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung digital zu vernetzen. Ziel ist, kostenintensive Doppeluntersuchungen zu vermeiden, die Patientenverwaltung zu vereinfachen, den Informationsaustausch zu erleichtern und die Kommunikation zwischen Arzt und Patient zu verbessern.
Folgende Informationen können in der ePA gespeichert werden:
Hier findest du Informationen zu den häufigsten Fragen. Du möchtest mehr wissen? Rufe einfach an: 0212 2262-400 oder schicke uns uns eine Nachricht über die BERGISCHE App oder per E-Mail an info@bergische-krankenkasse.de.
Seit 1. Januar 2021 für alle gesetzlich Versicherten.
Die Nutzung ist kostenfrei.
Alle gesetzlich Versicherten dürfen die ePA nutzen, unabhängig vom Status des Versicherungsverhältnisses. Es ist also egal, ob du freiwillig versichert, selbstversichert oder familienversichert bist.
Zum Beispiel kannst du Berechtigungen für Leistungserbringer vergeben, Dokumente einstellen, ansehen, löschen, Benachrichtungen aktivieren, Geräte hinzufügen, Benutzerdaten ändern oder Protokolle einsehen.
Zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, (abfotografierte) Röntgenbilder, Laborwerte, Impfausweis und Mutterschaftspass.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig und nur auf deinen Wunsch hin möglich. Wenn du sie nicht nutzen möchten, brauchst du nichts zu tun.
Alle ePA basieren auf identischen Sicherheitsstandards und verfügen über identische Grundfunktionen. Jede Krankenkasse kann grundsätzlich für die ePA zusätzliche Funktionen entwickeln.
Es besteht die Möglichkeit, eine ePA für das Kind anzulegen und mehrere Geräte hinzuzufügen. So können beide Eltern jeweils über ihr Smartphone auf die ePA ihres Kindes zugreifen.
Eine gestellte betreuende Person oder vertraute Person (Privatsache).
Ja, das ist möglich. Um auf gespeicherte Daten zuzugreifen, musst du dich lediglich mit den jeweiligen Zugangsdaten der betreffenden Person einloggen. Das bedeutet, dass für jede Person, dessen ePA du verwaltest, zuvor eine eigene ePA und Berechtigung für dich eingerichtet werden muss.
Nein, das ist nicht möglich. Die Telematikinfrastruktur (TI) prüft, ob bereits eine ePA existiert.
Ja, über diesen Link: https://iam-bms.de/auth/realms/104926702/account
Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle unsere Versicherten, sofern sie noch keine haben, automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Diese ePA wird von uns eingerichtet, es sei denn, der Versicherte widerspricht ausdrücklich. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und ein einmaliger Widerspruch kann jederzeit widerrufen werden. Im Laufe des Jahres werden wir weitere Informationen zur ePA für dich bereitstellen.
Dein Smartphone benötigt genügend Speicherplatz. Außerdem muss das Betriebssystem deines Smartphones kompatibel sein. Infos findest du in der Beschreibung der App.
Um die ePA nutzen zu können, benötigst du deine elektronische Gesundheitskarte, ein Android-Smartphone (mindestens Android 9) oder iPhone (mindestens 7 und iOS-Version 13).
Nachdem du dich in der ePA-App registriert und ein Benutzerkonto angelegt hast, wirst du aufgefordert einen App-Code festzulegen. Dieser App-Code wird für die sichere Anmeldung in der ePA-App benötigt und ist frei wählbar.
Bei der erstmaligen Einrichtung musst du deine Identität nachweisen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Bei uns hast du drei Möglichkeiten, deine Identität nachzuweisen:
Handhabung und Menüstruktur sind je nach ePA-App bzw. Krankenkasse unterschiedlich.
In unserem Fall:
Lade dir unsere ePA-App herunter. Öffne sie und führe die Registrierung durch. Anschließend gibst du deine persönlichen Daten ein und stimmst den Nutzungsbedingungen und Hinweisen zum Datenschutz zu. Das ist nötig, um deine persönlichen Daten zu schützen und dir zukünftige Zugriffe zu erleichtern. Du benötigst außerdem eine persönliche E-Mail-Adresse. Diese nutzt du bei der Registrierung zur Bestätigung. So erhältst du alle Informationen und Aktivitäten rund um deine persönliche Patientenakte. Außerdem wird noch deine Gesundheitskarte (NFC-fähig) und die dazugehörige PIN benötigt.
Grundsätzlich ist die ePA für das Smartphone entwickelt. Du kannst die App aber auch parallel auf einem Tablet und am PC nutzen.
Der Schutz deiner persönlichen Gesundheitsdaten liegt uns sehr am Herzen und hat höchste Priorität. Daher sind die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz der ePA und deren Entwickler / Anbieter sehr hoch. Weitere Informatonen findest du hier.
Du entscheidest, wer auf deine Daten zugreifen darf. Leistungserbringern darfst du folgende Berechtigungen erteilen: Einstellen, Suchen, Anzeigen, Herunterladen bzw. Löschen von Dokumenten. Natürlich kannst du Berechtigungen jederzeit widerrufen. Wichtig: Berechtigungen kannst du nur Leistungserbringern erteilen, die einen Heilberufeausweis haben. Außerdem wird in der ePA protokolliert, wer wann auf welche Daten zugreift.
Du kannst sie direkt in der ePA App einsehen, herunterladen und akzeptieren. Weitere Informationen zum Datenschutz bei der BERGISCHEN findest du auf bergische-krankenkasse.de/datenschutz
Versichertenhelpdesk (VHD) / Ombudsstelle
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr
Telefon 0212 2262-400
E-Mail epa@bergische-krankenkasse.de
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